Hallo Susanne,
wird es auch bei einem Neukauf der 2015er Versionen nicht die Möglichkeit geben die Restlaufzeit des bisherigen Produktes auf das neue Produkt zu übertragen/anrechnen zu lassen?
Somit ist doch derjenige zunächst ins Abseits gestellt, der gerade ein (noch) aktuelles Produkt erworben hat.. (Restlaufzeit z.B. 11 Monate) ?
Ich finde eure Lösung nicht ideal.
Was meint ihr anderen?